Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 GELTUNGSBEREICH

1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für alle Verträge des Dienstleisters  Georg Unterhauser, Straß 1, 83329 Waging am See, Telefon 0151 16 777 213, Mail: georg.unterhauser@t-online.de, (nachfolgend Dienstleister) und seinen Kunden (Verbraucher und Unternehmer). 

1.2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB. 

1.3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB. 

1.4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt. 

1.5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

§2 WIDERRUFSRECHT FÜR VERBRAUCHER

Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

 

§3 VERTRAGSSCHLUSS UND VERTRAGSSPRACHE

3.1. Vertragspartner für alle Verträge mit dem Dienstleister ist:

Georg Unterhauser

Straß 1

83329 Waging am See

Teil. 0151 16 777 213

Mail. georg.unterhauser@t-online.de

 

3.2. Auf Anfrage des Kunden erstellt der Dienstleister, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber dem Dienstleister zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei dem Dienstleister ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung des Dienstleisters kommt der Vertrag zwischen dem Dienstleister und dem Kunden zu Stande, spätestens aber mit der Erfüllung des Auftrages.

3.3. Angebote des Dienstleisters gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend“ oder „unverbindlich“ gekennzeichnet wurde.

3.4. Vertragssprache ist deutsch 

 

§4 LEISTUNGSUMFANG UND MITWIRKUNGSPFLICHT

4.1. Die Leistungen des Dienstleisters umfassen u.a. Flüge mit unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) zur Erstellung von Luftaufnahmen und/oder Erfassung von Inspektionsdaten sowie die digitale Weiterverarbeitung dieser Daten.

4.2. Der Kunde kann keine Leistungen außerhalb der geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben verlangen. 

4.3. Bis zum vereinbarten Termin des Drohneneinsatzes ist der Dienstleister und der Kunde gleichermaßen verpflichtet, alle behördlichen und sonstigen Genehmigungen, die zur Auftragsausführung unverzichtbar sind, einzuholen. Dazu gehört in angemessenem Umfang eine Mitwirkungspflicht des Kunden bei der Einholung der Einverständniserklärung des Grundstücksbesitzers oder Nutzungsberechtigten sowie bei der Einhaltung von Datenschutz und Persönlichkeitsrechten durch Einholung entsprechender Einwilligungen von allen betroffenen Personen. Falls gesetzliche Einschränkungen im Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen vorliegen, ist der Dienstleister verantwortlich für das rechtzeitige Beantragen aller behördlichen Genehmigungen. Liegen diese Genehmigungen und Einwilligungen nicht vor, wird der Auftrag nicht ausgeführt. 

4.4. Der Kunde hat die Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Auftragsausführung zu sorgen. Er hat alle Materialien und die erforderliche Energie einschließlich des erforderlichen Anschlusses bereitzustellen sowie alle sonstigen Handlungen vorzunehmen, die zur Leistungserbringung nötig sind.

4.5. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so ist der Dienstleister nach Setzung einer angemessenen Frist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.

4.6. Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben im Übrigen unberührt.

4.7. Der verantwortliche Pilot des unbemannten Luftfahrtsystems hat die alleinige Entscheidungsbefugnis über die sichere Durchführung des Drohneneinsatzes unter Einhaltung aller gesetzlichen Regeln und Vorschriften. Treten Umstände ein, die die Sicherheit nach Einschätzung des verantwortlichen Piloten gefährden, ist dieser jederzeit berechtigt den Einsatz abzubrechen. Dazu gehören insbesondere technische Probleme mit der Flugausrüstung, Verschlechterung der meteorologischen Bedingungen, wie starker Wind, Niederschlag, extreme Temperaturen oder jede anderweitige sicherheitsrelevante Beeinträchtigung der Auftragsdurchführung.

4.8. Wird der Auftrag ohne vorsätzliches oder fahrlässiges Verhalten einer der Vertragsparteien kurzfristig (innerhalb 24 Stunden vor dem Einsatz oder am Einsatztag selbst) abgebrochen, werden Dienstleister und Kunde unverzüglich einen neuen Termin vereinbaren, sofern dies für den Kunden unter Wahrung seiner Interessen zumutbar ist. Dienstleister und Kunde tragen in diesem Fall jeweils Ihre eigenen Kosten. Ist hingegen eine der Vertragsparteien für den Abbruch des Auftrages verantwortlich, so hat diese Partei die gesamten Kosten zu tragen.

 

§5 FRIST FÜR DIE LEISTUNGSERBRINGUNG

5.1. Die Angaben des Dienstleisters über Auftragsfristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei den es wurde etwas anderes vereinbart.

5.2. In Fällen nicht voraussehbarer und vom Dienstleister nicht zu vertretender betrieblicher Behinderungen (z.B. Wetterverschlechterung, technische Ausfälle der Flugausrüstung, Nichterteilung einer notwendigen Flugfreigabe durch die zuständige Flugsicherungsstelle, Arbeitseinstellungen, Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen sowie bei behördlichen Eingriffen, höherer Gewalt und Arbeitskämpfen) verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten zzgl. angemessener Zeiträume für die Wiederaufnahme der Arbeiten.

 

§6 ABNAHME DER ERBRACHTEN LEISTUNG DURCH DEN KUNDEN

6.1 Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. Sofern nicht abweichend schriftlich vereinbart, hat der Kunde bei bearbeiteten Filmaufnahmen und bearbeiteten Fotos einen Korrekturlauf, der sich auf Details bezieht, frei. Jeder weitere Korrekturlauf sowie grundlegende Änderungen einer ansonsten der Angebotserstellung oder Auftragsbestätigung entsprechenden Leistung des Dienstleisters, wird unter Berücksichtigung von Kosten und Mehraufwand in Rechnung gestellt.

6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.

6.3 Hat der Kunde die Leistungen ohne Abnahme in Benutzung genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten Zeitpunkten geltend zu machen.

 

§7 NUTZUNGSRECHTE

7.1. Der Dienstleister ist im Besitz aller ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an allen durch die Auftragserfüllung erfassten Rohdaten und selbst erstellten digitalen Daten und Medien, wie z. B. Luftaufnahmen (Fotos oder Videos), Inspektionsdaten (Rohmaterial und/oder digital weiterverarbeitet), 2D/3D-Modellen und schriftlichen Berichten. Vom Dienstleister zu Produktionszwecken erworbene Musik, Sprach- und Tonaufnahmen sowie Bildmaterial unterliegen den Nutzungsbedingungen der jeweiligen Lizenzgeber. Der Dienstleister haftet nicht für die Verletzung der Rechte Dritter.

7.2. Der Dienstleister räumt dem Kunden, vorbehaltlich der vollständigen Vergütung der erbrachten Leistung, stets ein einfaches und an den vereinbarten Zweck der fertigen Produktion gebundenes Recht zur Nutzung ein. Eine räumliche und zeitliche Nutzungsbeschränkung kann im Einzelfall vertraglich vereinbart werden. Jede weitergehende Verarbeitung bedarf der schriftlichen Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungsrechts und ist grundsätzlich untersagt. Der Kunde verpflichtet sich bei jeder Veröffentlichung, Darstellung und Präsentation den Dienstleister als Urheber mit dem Link www.luftbild-traunstein.de zu nennen. Die Nennung kann im Impressum unter dem Bereich "Bildrechte" erfolgen. Weitere Einzelheiten zu den Nutzungsrechten sind bei Bedarf in der Angebotserstellung oder Auftragsbestätigung beschrieben.

7.3. Der Kunde ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, mit der Verwertung einzelner Leistungsgegenstände (Fotos, Videos, Datenmaterial, 2D/3D-Modelle und Berichte) einschließlich Nutzung des Firmenlogos und Namensnennung des Kunden als Referenzobjekt des Dienstleisters zu eigenen Marketingzwecken ausdrücklich einverstanden.

 

§8 PREISE, ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND EIGENTUMSVORBEHALT

8.1. Nach §19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Alle Preise verstehen sich in Euro.

8.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.

8.3. Bis zur vollständigen Zahlung bleiben alle Rechte an den erfassten Daten, Inspektionsergebnissen, Bildern und Videos im Eigentum des Dienstleisters.

8.4. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.

8.5. Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch den Dienstleister nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.

8.6. Ein vom Kunden gewünschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er vom Dienstleister schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner berechnet, soweit der Auftrag nicht durchgeführt wird oder diese bei der Durchführung des Auftrags nicht verwertet werden können.

8.7. Ergibt sich während des Auftrags, dass die zu erwartenden Kosten des Auftrags die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen, wird der Dienstleister den Kunden unverzüglich hierüber informieren. Gleiches gilt für erforderliche Zusatzleistungen, die er erst bei Auftragsausführung festgestellt und die bislang nicht vom Umfang des Auftrages umfasst waren.

8.8. Bei der Berechnung des Auftrags sind die Preise für notwendige Genehmigungen und Sonderleistungen sowie die Preise für die Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert auszuweisen. Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders aufzuführen sind.

8.9. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:

• Die gelieferte Leistung bleibt Eigentum des Dienstleisters (Vorbehaltsleistung) bis zur Erfüllung sämtlicher dem Dienstleister gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn einzelne Leistungen bezahlt worden sind.

• Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsleistung im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an den Dienstleister erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.

• Der Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den Dritten übergeht.

• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung des Dienstleisters, die Vorbehaltsleistung nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsleistung durch den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse des Dienstleisters. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde den Dienstleister unverzüglich zu benachrichtigen.

• Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsleistung einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an den Dienstleister ab, der diese Abtretung annimmt. Bis auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die dem Dienstleister abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu verfügen.

• Auf Verlangen des Dienstleisters hat der Unternehmerkunde die Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und dem Dienstleister die zur Geltendmachung seiner Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der Dienstleister wird die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl des Dienstleisters freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

 

§9 GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.

9.2. Der Kunde hat einen Mangel der Leistung dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung des Dienstleisters die Leistungserbringung selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung des Dienstleisters für diese Arbeiten.

9.3. Ist der Kunde Unternehmer entscheidet der Dienstleister über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall einer Ersatzlösung sind die Kosten der mangelfreien Auftragserfüllung vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.

9.4. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr und beginnen mit der Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die infolge eines Mangels geltend gemacht werden, der vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, bei arglistigem Verschweigen des Mangels, bei Schäden an Leib, Leben und Gesundheit sowie Schäden infolge einer Verletzung von Garantiezusagen. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Rechte aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben ebenfalls unberührt.

 

§10 HAFTUNG

10.1. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit der Dienstleister nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z.B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, die der Dienstleister dem Kunden nach Inhalt und Zweck des Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Der Dienstleister haftet bei leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Höhe der Haftung ist auf die maximale Deckungssumme der gewerblichen Luftfahrthaftpflicht-Versicherung für unbemannte Luftfahrtsysteme (Drohnen) des Dienstleisters beschränkt.

10.2. Der Dienstleister weist darauf hin, dass er als gewerblicher Betreiber unbemannter Luftfahrtsysteme (Drohnen), über die gesetzlich vorgeschriebene gewerbliche Luftfahrthaftpflicht-Versicherung für Personen- und Sachschäden verfügt. Für fremde, auf Betreiben des Kunden eingesetzte oder angemietete Geräte, hat der Kunde für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. 

 

§11 KÜNDIGUNG

Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Leistungen und Kosten sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die der Dienstleister zu vertreten hat. Nach der Kündigung legt der Dienstleister eine Rechnung vor und erstellt hierfür insbesondere auch eine nachvollziehbare Kostenaufstellung und sendet diese dem Kunden zum Ausgleich mit einer darin benannten Zahlungsfrist zu.

 

§12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

12.1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Kunden unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. In diesem Zusammenhang sind wir gesetzlich verpflichtet, auf unsere E-Mail-Adresse hinzuweisen. Diese lautet: kontakt@drohnenflug-weber.de

Der Dienstleister ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

12.2. Nach Entstehen einer Streitigkeit zwischen dem Dienstleister und einem Verbraucher-Kunden, die nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden beigelegt werden konnte, können Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V. kontaktieren.

KONTAKT:

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

Straßburger Straße 8

7694 Kehl am Rhein

mail@verbraucher-schlichter.de Telefon: 07851 / 795 79 40 Fax: 07851 / 795 79 41

12.3. Der Dienstleister hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen. 

12.4. Gegenüber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz des Dienstleisters, 83329 Waging am See bei Traunstein vereinbart. 

12.5. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahlvereinbarung führt gemäß Art. 6 Abs. 2 der Verordnung Nr. 593/2008 („Rom-I“) nicht dazu, dass einem Verbraucher der Schutz entzogen wird, den ihm das zwingende Verbraucherrechts des Staates gewährt, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern der Dienstleister seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit in diesem Staat ausübt, oder eine solche Tätigkeit auf irgend einer Weise auf diesen Staat oder auf mehrere Staaten, einschließlich dieses Staates, ausrichtet und der Vertrag in den Bereich dieser Tätigkeit fällt.  

 

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